Jahresabschluss: Was gehört dazu?

Jahresabschluss! Welche Bestandteile gehören dazu

Ab und an gibt es auch dazu eine Prüfungsfrage, deshalb an dieser Stelle die Erklärung dazu. Vielleicht überlegt sich ja aber auch der ein oder andere von Euch, sich selbständig zu machen? Dann ist es doch auch eine ganz interessante Info. Wichtig ist nämlich, mit welcher Rechtsform Ihr Euch selbständig macht.

Am einfachsten ist es, Ihr seid Freiberufler (z.B. Arzt, Architekt, Dozent usw.). Dann seid Ihr von der Bilanzierung befreit, könnt immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und das ist beiweitem nicht so aufwendig.

Alle Einzelunternehmer brauchen auch nicht bilanzieren, jedoch nur bis zu bestimmten Umsatz- oder Gewinngrößen. Als Einzelunternehmer startet Ihr mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sobald Ihr einen Umsatz von 600.000 Euro und/oder einen Gewinn von 60.000 Euro erreicht, bekommt Ihr von Eurem Finanzamt eine Aufforderung, ab dem nächsten Geschäftsjahr steuerrechtlich zu Bilanzieren.

Für alle, die im Handelsregister eingetragen sind (e.K., Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften), gilt die Bilanzierungspflicht, unabhängig vom Umsatz/Gewinn.

Jetzt sind wir also beim eigentlichen Thema: Aus was genau besteht ein Jahresabschluss genau?

Bilanz

In der Bilanz sind alle Bestandskonten zu finden. Auf der Aktivseite alle Vermögenskonten, auf der Passivseite die Kapitalkonten. Die Bestandkonten haben keinen Einfluss auf den Gewinn. Diesen finden wir auf der Passivseite beim Eigenkapital. Aber wo kommt der jetzt her? Genau, aus unserem nächsten Bestandteil, der GuV.

Gewinn- und Verlustrechnung GuV

Das ist die Gegenüberstellung der Erfolgskonten. Was ist jetzt das wieder? Alle Konten, die Einfluss auf den Jahreserfolg, also den Gewinn haben. Auf der Soll-Seite stehen alle Aufwände, z.B. Personalaufwand, Zinsaufwand für Fremdkapital, Mietaufwand und auch die Abschreibung. Die Abschreibung spiegelt ja den Wertverlust des Anlagevermögens wieder und das mindert den Gewinn. Achtung! Wenn Ihr z.B. eine Maschine kauft, mindert das noch nicht den Gewinn! Das geschieht erst durch die Abschreibung.
Auf der Haben-Seite stehen alle Erträge. Der größte Posten werden wahrscheinlich die Umsatzerlöse sein, denn dafür habt Ihr Euch ja wahrscheinlich selbständig gemacht 🙂

Wenn jetzt jeweils die Aufwände und die Erträge aufsummiert werden, wird es spannend. Welche Seite ist die wertmäßig höhere? Hoffentlich die Erträge, denn dann habt Ihr Gewinn gemacht. Und wie oben geschrieben, wird dieser dann in die Bilanz (beim Eigenkapital) eingestellt.

Diese beiden Bestandteile reichen für Personengesellschaften (mit Privathaftung)

Für Kapitalgesellschaften (oder Personengesellschaften ohne Privathaftung, z.B. GmbH & Co. KG) brauchts noch einen weiteren Bestandteil:

Anhang

Hier werden die Zahlen aus der Bilanz und der GuV einfach etwas näher erklärt. Wie kam es denn dazu, was ist denn alles so passiert im Laufe des Geschäftsjahres? Habt Ihr vielleicht eine neue Filiale eröffnet? Oder ist etwas Außergewöhnliches passiert, z.B. ein Feuer oder Produktwechsel? Wie hat sich das Währungsrisiko bei Euch ausgewirkt?

Mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Nicht-persönlich-haftende Personengesellschaften benötigen auch noch den

Lagebericht

Die tatsächliche wirtschaftliche Lage wird hier genauer dargestellt, Prognosen für die zukünftige Entwicklung, Informationen zu Forschung und Entwicklung gegeben…

3 Kommentare zu „Jahresabschluss: Was gehört dazu?“

  1. Wie Sie bereits sagen, gehören die Bestandskosten im Sinne der Bilanz unbedingt zum Jahresabschluss dazu. Die Prüfung von Jahresabschlüssen wird die Bilanz sicherlich dahingehend genauer betrachten. Vielen Dank für den Beitrag zum Inhalt eines Jahresabschlusses.

  2. Guter Beitrag zum Thema Jahresabschluss. Interessant, dass mittelgroße Unternehmen und Kapitalgesellschaften noch den Lagebericht zur Bilanz und der GuV hinzufügen müssen. Meiner Einschätzung nach ist eine gute Buchhaltung essenziell für den Erfolg einer Unternehmung.

  3. Da ich selber ein Kleingewerbe angemeldet habe, weiß ich wie aufwendig der Jahresabschluss sein kann. Auch ich habe mir einen Steuerberater zur Hilfe gezogen, weil da ich das Thema Einnahmen-Überschuss-Rechnung einfach sehr kompliziert finde. Es ist wirklich von Vorteil, wenn man als Freiberufler wie z.B. ein Arzt von der Bilanzierung befreit ist.

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