Prüfungseinsicht!
Inventur

Es gab mal eine Prüfungsfrage, bei der diese drei Inventurvarianten abgefragt wurden. Man sollte sie beschreiben und die Voraussetzung dazu nennen. Tja, da hatte ich mir auch überlegt, was die da wohl damit meinen. Beim Beschreiben hätte ich z.B. geschrieben:
Bei der Stichtagsinventur hat man jeweils 10 Tage vor und nach dem Bilanzstichtag Zeit, den Bestand zu erfassen. Dieser muss vom Erfassungstag mengen- und wertmäßig auf den Bilanzstichtag vor- bzw. rückgerechnet werden.
Dann hätte ich überlegt, was denn wohl die Voraussetzung dafür sein könnte?!? Welche Art von Unternehmen muss ich da haben? Muss ich das irgenwo beantragen, welche Art von Inventur ich mache? Was wollen die da nur hören?
Die Anwort ist: Voraussetzung ist, dass man mengen- und wertmäßig vor- bzw. rückrechnet!
Also was tun, wenn Du eine Frage bekommst, bei der Du nicht so recht weißt, was die wollen? Schreib einfach alles hin, was Du dazu weißt! Schau, dass Du nicht zu viel Zeit mit dieser Frage verbrauchst, stelle sie ggf. erst einmal zurück. Wenn am Ende noch Zeit ist, kannst Du auch noch einmal darüber nachdenken. Aber diese Frage zeigt mal wieder: Meine Beschreibung hätte ja auch schon die Frage nach der Voraussetzung beinhaltet und damit hätte ich alle Punkte gehabt.
Verzweifelt also nicht, manchmal ist Eure Antwort besser, als Ihr vielleicht denkt 😉